AGB

Unsere Maklertätigkeit umfasst den Nachweis und/oder die Vermittlung von Immobiliengeschäften einschließlich dazugehöriger Beratungsleistungen. Sie erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten näher:

1. Provisionssätze
Sofern im Exposé nicht anders vermerkt oder individuell vereinbart und soweit es sich nicht um die Vermittlung von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser handelt, bei denen der Käufer Verbraucher ist, beträgt unsere Provision 5,95 % des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar vom Käufer. Bei An- und Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern, bei denen der Käufer Verbraucher ist, beträgt die Provision, sofern im Exposé nicht anders vermerkt oder individuell vereinbart, vom Käufer 3 % des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie vom Verkäufer 3 % des Kaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Vermietung oder Verpachtung von Gewerbeflächen mit einer Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahren beträgt unsere Provision 2,38 Monatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar vom Mieter. Der Preisangabenverordnung (PAngV) entsprechend sind in der vorstehenden Provisionsregelung die Provisionen bereits inklusive Umsatzsteuer angegeben.

2. Vertraulichkeit
Sämtliche Angebote und Informationen sind ausschließlich für den angesprochenen Empfänger bestimmt und von ihm vertraulich zu behandeln. Werden sie ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben und kommt es deshalb zum Abschluss eines Vertrages, haben wir Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Provision. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

3. Vorkenntnis
Sollte unser Angebot dem Empfänger bereits bekannt sein, ist uns hiervon spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der ersten Objektinformation Kenntnis zu geben und die Quelle möglichst mit Angabe des Datums zu belegen.

4. Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Werden wir von beiden Vertragsteilen damit beauftragt, eine Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus nachzuweisen oder einen solchen Kaufvertrag zu vermitteln und ist der Käufer Verbraucher, verlangen wir eine Vergütung von beiden Vertragsparteien zu gleichen Teilen.

5. Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald der Hauptvertrag durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit mitursächlich war. Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Abschluss des Hauptvertrages. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu einer späteren Zeit oder zu anderen Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.

6. Informationspflichten des Auftraggebers
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der/die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns unverzüglich über den erfolgten Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.

7. Haftung, Schadenersatz
Exposéangaben und Informationen beruhen ausschließlich auf den uns von Dritten erteilten Auskünften. Sofern nicht anders vereinbart, prüfen wir diese nicht und übernehmen keinerlei Haftung. Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten, haben wir Anspruch auf Ersatz der dadurch entstandenen Aufwendungen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Darmstadt. Auf die Rechtsbeziehung mit dem Auftraggeber ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

9. Schriftform und Nebenabreden
Aufhebung, Änderung oder Ergänzung dieser AGB bedürfen der Schriftform.

10. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGB oder des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder eine Regelungslücke wird von beiden Seiten durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Stand: 23.12.2020